Häufige Fragen
Im Folgenden Finden Sie antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Versicherungen, Altersvorsorge und den Vermögensaufbau im Allgemeinen.
Welche Rechengrössen gelten in der Rentenversicherung 2021?
Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab 1. Januar 2021 eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 7.100 Euro im Monat (85.200 EUR jährlich) in den alten und 6.700 Euro monatlich (80.400 EUR jährlich) in den neuen Ländern.
Beitragsbemessungsgrenze: Bis zu diesem Höchstbetrag ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.
Welche Rechengrössen gelten in der Krankenversicherung 2021?
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 58.050 Euro (4.837,50 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 64.350 Euro (5.212,50 Euro im Monat).
Diese Beträge gelten für Ost und West gleichermassen.
Versicherungspflichtgrenze: Bis zu dieser Grenze des jährlichen oder monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Welche Bezugsgrösse gilt in der Sozialversicherung 2021?
Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von ihr ab, wie viel Beitrag Selbstständige oder pflegende Angehörige zahlen müssen.
Für 2021 beträgt die Bezugsgröße 3.290 Euro pro Monat in den alten und 3.115 Euro pro Monat in den neuen Bundesländern.