Reform der privaten Altersvorsorge zum 1.1.2027
Zum 1. Januar 2027 tritt eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge in Kraft.Das bisherige „Riester“-Modell wird ablöst. Hier sind die feststehenden Änderungen und Kernpunkte:
1. Das Altersvorsorgedepot
Ab dem 1. Januar 2027 können Sparer können ihr Geld in ETFs, Fonds und Anleihen anlegen, auch ohne die bisher verpflichtende 100-Prozent-Beitragsgarantie. Neben Depots ohne Garantie wird es Produkte mit einer 80- oder 100-prozentigen Garantie auf die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn geben.Der Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern wird vereinfacht.
2. Neue staatliche Förderung
Es gibt künftig 50 Cent staatliche Zulage pro gespartem Euro, bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 Euro. Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr: Die volle Kinderzulage (300 Euro pro Kind/Jahr) soll bereits bei einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro gewährt werden. In der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei.
3. Bestandsschutz für Riester-Verträge
Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch umgewandelt oder gekündigt. Wer seinen alten Vertrag behält, bekommt weiterhin die Zulagen (175 € Grundzulage + bis zu 300 € Kinderzulage). Aber es gibt eine Wechselmöglichkeit: Sparer können freiwillig vom alten Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot wechseln, um von den neuen Konditionen zu profitieren.
4. Ausweitung des Berechtigtenkreises
Die geförderte private Altersvorsorge steht künftig auch Selbstständigen offen. Die Regelungen erleichtern den Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit.
Wir halten dich auf dem Laufenden – bei uns wirst du bestens beraten. Wir können dir auch künftig sowohl Lösungen für das Altersvorsorgedepot als auch geförderte Versicherungslösungen empfehlen! So wie es für dich passt.



